Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt direkt am Görlitzer Bahnhof im Herzen Kreuzbergs. Seit 1952 bieten wir kompetente Rechtsberatung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. Durch unsere offene Sprechstunde Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sind wir für Sie jederzeit auch ohne vorherige Terminsvereinbarung schnell und unkompliziert erreichbar.
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Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Familienrecht und im Mietrecht tätig. Hier bieten wir Ihnen durch einen Fachanwalt für Familienrecht und einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besondere Qualifikation und Erfahrung. Die Konzentration der Tätigkeit auf ein Rechtsgebiet und ständige Fortbildung in diesem gibt uns den entscheidenden Wissensvorsprung. Unser ehemaliger Notar bringt dazu die Erfahrung aus mehr als 40 Jahren Beruftätigkeit als Rechtsanwalt ein.
Mit uns als Anwalt haben Sie immer einen starken Partner, der Ihnen hilft, Ihre Interessen durchzusetzen!
Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie bei Eheschließung, Trennung und Scheidung, in Sachen Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn und anderen Fragen des Familienrechts sowie den verwandten Rechtsgebieten Erbrecht und Vorsorge- und Bereuungsrecht.
Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht berät und vertritt Sie im Mietrecht in allen Fragen, etwa bei Vertrag, Vertragsschluss, Kündigung, Räumung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, im Wohnungsmietrecht, Gewerbemietrecht und bei allen Fragen zum Wohnungseigentum.
Beratung in Kreuzberg in der Wiener Straße 7, 10999 Berlin.
Kennen Sie auch die Hausverwaltung Irgang und Partner?
In Bürogemeinschaft mit Strafrechtskanzlei Dietrich.
IRGANG UND PARTNER bleibt immer auf dem Laufenden:
Aktuelles aus dem Familienrecht
Zwangsweise Durchsetzung von Umgangsrecht mit Ordnungsgeld
Für die juristisch oftmals problematische Frage, wie ein Umgangsrecht durchzusetzen ist, gibt es wieder eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vom 01.02.2012 AZ: XII ZB 188/11). Dieser hat festgestellt, dass die Vollstreckung eines Ordnungsmittels gegen den betreuenden Elternteil wegen eines verweigerten Umgangsrechts eine hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Selben voraussetzt. Dafür sei eine genaue und erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs erforderlich. Nicht erforderlich seien hingegen detailliert bezeichnete Verpflichtungen des betreuenden Elternteils etwa zum Bereithalten und Abholen des Kindes. [weiterlesen]
Sorgerechtsentziehung und Fremdunterbringung bei Umgangsvereitelung
Wenn sich Eltern im Streit trennen, und das oder die gemeinsamen Kinder bei einem Elternteil bleiben, so hat der andere Elternteil regelmäßig und selbstverständlich ein Umgangsrecht. Leider kommt es häufig vor, dass der andere Elternteil dieses Umgangsrecht zum Schaden der Kinder aus egoistischen Motiven verweigert. Ein solches Umgangsrecht dann durchzusetzen, stößt in der juristischen Praxis leider oft auf erhebliche Schwierigkeiten. [weiterlesen]
Dreiteilung bei Gleichrang
Im Ehegattenunterhalt wird die Lage dann schwierig, wenn ein Unterhaltsberechtigter seiner Ex-Frau gegenüber zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet ist, nach der Scheidung aber mit seiner neuen Lebensgefährtin ein Kind bekommt, mit der Folge, dass diese auch einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat. [weiterlesen]
Ausreichende Erwerbsbemühungen von tatsächlichen Umständen abhängig
Zu dem heißen Thema, inwieweit im Unterhaltsrecht dem Unterhaltsschuldner oder dem Unterhaltsgläubiger fiktive Einkünfte zugerechnet werden können, weil er oder sie sich nicht ausreichend um eine Erwerbstätigkeit bemüht, hat der BGH erneut der bei den Amtgerichten verbreiteten Praxis eine Absage erteilt, rein schematisch nur auf die Anzahl der Bewerbungen abzuzielen. [weiterlesen]
Freiwilliges soziales Jahr und Unterhalt
Nach der Abschaffung der Wehrpflicht gewinnt das sog. freiwillige soziale Jahr immer mehr an Bedeutung. Unterhaltsrechtlich ist die Rechtsprechung im Hinblick auf die Freiwilligkeit eines sozialen oder auch ökologischen Jahres bisher davon ausgegangen, dass es nicht Teil einer Berufsausbildung ist. Dies hatte zur Folge, dass ein volljähriges Kind während des freiwilligen sozialen Jahres keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber seinen Eltern hatte. Ausnahmen galten nur, wenn der Freiwilligendienst als Voraussetzung für eine beabsichtigte Ausbildung galt, [weiterlesen]
Bedarf deutscher Kinder bei der ausländerrechtlichen Einkommensermittlung ist nicht zu berücksichtigen
Nach § 28 AufenthG ist einem ausländischen Familienangehörigen eines Deutschen eine Niederlassungserlaubnis, also ein unbefristeter Aufenthaltstitel, zu erteilen, wenn er seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fort besteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Neben diesen besonderen Erteilungsvoraussetzungen müssen auch noch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG eingehalten werden, wonach vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert sein muss. [weiterlesen]
Aktuelles aus dem Mietrecht
Kollwitzplatz keine „bevorzugte Citylage“ nach Mietspiegel
Vermieter dürfen vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Eine Voraussetzung ist, dass die erhöhte Miete nicht die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt. Diese wird im Berliner Mietspiegel auch anhand einer Reihe von Wohnwertmerkmalen, die sich positiv oder negativ auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete auswirken, vorgenommen. [weiterlesen]
Betriebskostenabrechnung auch ohne Angabe von Vorauszahlungen formell wirksam!
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15.02.2012-VII ZR 197/11) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass eine Betriebskostenabrechnung, in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind, formell wirksam sein kann. [weiterlesen]
Erlaubnis zur Untervermietung bei Einzimmerwohnung
Wer seine gemietete Wohnung untervermieten will, braucht die Erlaubnis des Vermieters. Auf diese Erlaubnis hat er allerdings auch einen Anspruch, wenn er beispielsweise ein leerstehendes Zimmer untervermieten will. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat kürzlich entschieden, dass ein solcher Anspruch auf Untermieterlaubnis auch besteht, wenn der Mieter sich berufsbedingt und für ein begrenzten Zeitraum im Ausland aufhält und deshalb für diese Zeit seine Einzimmerwohnung untervermieten möchte. [weiterlesen]
Mieter müssen nur tatsächliche Heizkosten bezahlen
Der Bundesgerichthof hat jetzt mieterfreundlich entschieden, dass der Vermieter nicht einfach die Abschlagszahlungen an Mieter weitergeben darf, die er selbst an den Energieversorger gezahlt hat. Vielmehr muss der Mieter nur die Heizkosten bezahlen, die er auch tatsächlich verursacht hat [weiterlesen]
